Für mehr Sicherheit, Transparenz und Compliance in Ihrem Unternehmen.
Technische Prüfpflichten sicher umsetzen und dokumentieren
Wir organisieren und koordinieren alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Anlagen, strukturiert, terminsicher und rechtssicher dokumentiert.
Herausforderungen bei technischen Prüfpflichten
Unternehmen sehen sich heute mit einer Vielzahl technischer Prüfpflichten konfrontiert. Diese ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben, Normen sowie internen Compliance-Anforderungen.
Häufig fehlen jedoch klare Strukturen zur Umsetzung und Überwachung
Unser Ansatz
Wir schaffen Struktur in Ihren Prüfpflichten und integrieren diese effizient in Ihre bestehenden Prozesse. Dabei verbinden wir regulatorische Anforderungen mit praxisnaher Umsetzung.
1. Analyse
Identifikation aller relevanten Prüfpflichten und Anforderungen
2. Bewertung
Risikobewertung und Priorisierung der notwendigen Maßnahmen
3. Umsetzung
Integration in bestehende Prozesse und Definition klarer Verantwortlichkeiten.
4. Dokumentation
Nachvollziehbare und auditfähige Nachweise
5. Monitoring
Laufende Kontrolle und kontinuierliche Verantwortlichkeiten.
Überprüfungen von Betriebsanlagen gemäß Gewerbeordnung (GewO) § 82b
Die Überprüfung von Anlagen gemäß § 82b der Gewerbeordnung (GeWO) dient der Sicherstellung, dass eine genehmigte Betriebsanlage den gewerberechtlichen Bestimmungen und dem Genehmigungsbescheid entspricht. Diese wiederkehrende Prüfung muss alle fünf, oder sechs Jahre durchgeführt werden und ist gesetzlich verpflichtend. Es wird sichergestellt, dass die Anlage korrekt und betrieben wird, gesetzliche Vorschriften und Anlagen eingehalten werden und die Anlagentechnik auf dem aktuellen Stand der Technik ist. Sofern Änderungen notwendig sind, erledigen wir für Sie gerne die Einreichung und Abwicklung.
Die § 82b-Überprüfung
- Sammlung der relevanten Dokumente wie Genehmigungsbescheide und Auflagen
- Erhebung des Ist- Zustandes der Anlage und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Genehmigungsunterlagen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften
- Übereinstimmung der Anlage mit dem Genehmigungsbescheid
- Einhaltung der Auflagen, die im Bescheid festgehalten sind
- Einhaltung aktueller gewerberechtlicher Bestimmungen (z.B. Brandschutz und Arbeitssicherheit)
- Erstellung einer Prüfbescheinigung, die den Umfang und Inhalt der Prüfung dokumentiert
- Erstellung einer Dokumentation mit Mängellisten sowie Maßnahmen zur Behebung.
Wiederkehrende Prüfungen nach AM-VO
- Kräne, Hebezeuge, Ladekrane, Ladebordwände, Arbeitskörbe, Bauaufzüge, Absetzkipper, Seilwinden, Hängegerüste, Hubarbeitsbühnen, Turmdrehkrane, Fassadenbefahranlage, Bagger im Hebeeinsatz
- Personenaufzüge, Güteraufzüge, Hebeeinrichtungen für Personen, Kleingüteraufzüge, Treppenschrägaufzüge, Plattformlifte, Rolltreppen und Hubtische
- Sektionaltore, Schnelllauftore, Schiebetore, Hubtore, Falltore
- Kraftbetätigte Schiebetüren, Falltüren, Drehtüren, Karuselltüren
- Selbstfahrende Arbeitsmittel (Bagger, Radlader etc.)
- KFZ-Hebebühnen, Hubtische, Verladerampen
- Absturzsicherungssysteme und persönliche Schutzausrüstungen
- Überprüfen von Leitern
- Maschinen und Anlagen aller Art
Erst-, Abnahmeprüfungen und Prüfungen nach Änderungen
- Kräne, Hebezeuge, Verladerampen, Hängegerüste,
- Sektionaltore, Schnelllauftore, Schiebetore, Hubtore, Falttore
- Kraftbetätigte Schiebetüren, Falltüren, Drehtüren, Karuselltüren
- Ladekräne, Absetzkipper, Ladebordwände, Etagenförderer, Kübelbahnen
- Regalbediengeräte, Kommisionierstapler
- Arbeitsmittel zum Heben von Lasten und Personen
- Maschinen und Anlagen aller Art
Überprüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
Prüfung von Maschinen, Geräten, elektrischen Anlagen und Sicherheitseinrichtungen
Koordination externer Sachverständiger und befugter Prüforgane
Erstellung prüffähiger Dokumentationen und Berichte
Lassen Sie uns Ihre Prüfpflichten strukturieren!
Gerne analysieren wir Ihre aktuelle Situation und entwickeln eine strukturierte Lösung für Ihren Betrieb.